Die Berechnung der Wohnfläche ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Planung von Gebäuden und der Bestimmung der Nutzbarkeit eines Raumes. Die gängigste Methode zur Berechnung erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), die in Deutschland vorschreibt, wie die Wohnfläche ermittelt werden muss. Doch es gibt auch spezielle Sonderfälle, die bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen, insbesondere bei Satteldächern und Treppen.
1. Wohnfläche: Grundlagen und Berechnung
Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden und eine gewisse Mindesthöhe (in der Regel 2 Meter) aufweisen. Dabei werden nur volle Räume berücksichtigt, die zu Wohnzwecken genutzt werden können. Dies bedeutet, dass ungenutzte Kellerräume oder nicht beheizte Flächen außen vor bleiben.
Die Berechnung erfolgt nach folgenden Hauptkriterien:
- Vollwertige Flächen: Alle Räume mit einer Deckenhöhe von mindestens 2 Metern.
- Teiler Flächen: Räume mit einer Deckenhöhe zwischen 1 und 2 Metern werden anteilig berechnet.
- Nicht zu Wohnzwecken genutzte Flächen: Diese werden nicht in die Wohnfläche einbezogen.
2. Sonderfälle in der Berechnung: Satteldächer
Ein Satteldach ist ein klassisches Dach, das eine symmetrische Form aufweist und in der Architektur weit verbreitet ist. Die Neigung des Daches führt zu einer speziellen Berechnung der Wohnfläche im Dachgeschoss. Hier spielen die Dachschräge und die Deckenhöhe eine wichtige Rolle.
Dachschräge und Wohnfläche
Bei einem Satteldach kann es sein, dass die Wohnfläche durch die Schräge des Daches eingeschränkt wird. In der Wohnflächenverordnung wird vorgeschrieben, dass nur die Flächen, die über 1 Meter hoch sind, voll berücksichtigt werden. Flächen, deren Höhe unter 1 Meter liegt, zählen nicht zur Wohnfläche. Bei einer Dachschräge wird in der Regel folgendermaßen vorgegangen:
- Flächen mit einer Deckenhöhe von mehr als 2 Metern zählen zur vollen Wohnfläche.
- Flächen mit einer Deckenhöhe zwischen 1 Meter und 2 Metern werden nur zu 50% berechnet.
- Flächen unter 1 Meter gelten als ungenutzte Fläche und fließen nicht in die Wohnflächenberechnung ein.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, etwa bei Dachgeschossen, die als vollwertige Wohnräume genutzt werden, wenn sie entsprechend ausgebaut und beheizt sind. Hier muss die genaue Neigung des Daches berücksichtigt werden, um die Flächen korrekt zu ermitteln.
Beispiel
Ein Dachgeschoss mit einer Neigung von 45 Grad hat auf einer Fläche von 10 Metern Länge und 5 Metern Breite unterschiedliche Höhen. Ein Bereich mit 2 Metern Höhe zählt zur vollen Fläche, während ein Bereich mit 1,5 Metern nur zu 50% zählt, und Flächen mit weniger als 1 Meter Höhe werden gar nicht mit einbezogen.
3. Sonderfälle: Treppen
Treppen sind in der Wohnflächenberechnung ebenfalls ein wichtiger Faktor. Sie nehmen Platz im Gebäude ein und können die Berechnung der Wohnfläche beeinflussen.
Berechnung der Treppenfläche
In der Regel werden Treppen nicht vollständig zur Wohnfläche gezählt, da sie als Verbindungselemente zwischen verschiedenen Ebenen eines Gebäudes dienen und keine nutzbare Wohnfläche darstellen. Hier gibt es jedoch auch Besonderheiten:
- Treppen im Innenbereich (z.B. in einem Mehrfamilienhaus): Treppen, die von einem Stockwerk zum anderen führen, zählen nicht zur Wohnfläche, da sie keinen direkten Wohnraum darstellen.
- Treppen im Dachgeschoss: Wenn eine Treppe in ein Dachgeschoss führt, wird der Platz, den die Treppe einnimmt, in der Regel nicht zur Wohnfläche gerechnet, es sei denn, sie ist Teil eines offenen, bewohnbaren Bereichs.
Berechnungsbeispiel für eine Treppe
Wenn eine Treppe in einem Satteldachgeschoss von einem unteren Stockwerk zum Dachgeschoss führt, wird nur der Flächenverbrauch der Treppe selbst berücksichtigt, aber nicht der gesamte Bereich, der durch die Treppe verbunden wird. Bei der Berechnung der Wohnfläche wird nur die Fläche des Dachgeschosses in der jeweiligen Höhe berechnet, und der Raum, den die Treppe einnimmt, bleibt unberücksichtigt.
Fazit
Die Berechnung der Wohnfläche ist nicht immer einfach, insbesondere wenn Sonderfälle wie Satteldächer und Treppen berücksichtigt werden müssen. Während bei Satteldächern die Dachneigung und Deckenhöhe eine zentrale Rolle spielen, gilt bei Treppen, dass sie in der Regel nicht zur Wohnfläche zählen. Daher ist es wichtig, bei der Planung und der anschließenden Berechnung immer die genauen Vorgaben der Wohnflächenverordnung sowie etwaige bauliche Besonderheiten zu berücksichtigen.