Wer ein Haus oder eine bauliche Veränderung plant, muss sich mit der Frage der Bauvorlageberechtigung auseinandersetzen. Diese ist eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigungsplanung von Neubauten und baulichen Veränderungen an Bestandsgebäuden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was die Bauvorlageberechtigung bedeutet, welche Rechte und Pflichten sie mit sich bringt und welche Unterschiede zwischen der großen und kleinen Bauvorlageberechtigung bestehen.

Was ist eine Bauvorlageberechtigung?

Die Bauvorlageberechtigung ermöglicht es bestimmten Fachleuten, Planungsunterlagen für Bauvorhaben zu erstellen, zu unterzeichnen und den Behörden vorzulegen. Dabei unterscheiden sich die Berechtigungen je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens. Personen mit Bauvorlageberechtigung tragen die Verantwortung für die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und sind haftbar für ihre Planungen. Es ist wichtig, den richtigen Ansprechpartner mit der passenden Berechtigung für Ihr Projekt auszuwählen.

Große Bauvorlageberechtigung

Die große Bauvorlageberechtigung ist für eine umfassende Palette von Bauwerken erforderlich und wird nur an einen eingeschränkten Personenkreis vergeben. Dies sind:

  • Architekten, die Mitglied einer Architektenkammer sind
  • Bauingenieure, die als bauvorlageberechtigte Ingenieure in einer Ingenieurkammer verzeichnet sind

Bei der Auswahl eines Architekten oder Bauingenieurs können Sie sicher sein, dass sie über alle erforderlichen Berechtigungen verfügen. Achten Sie jedoch darauf, dies im Vorfeld zu überprüfen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Kleine Bauvorlageberechtigung

In einigen Bundesländern können auch Fachleute mit der kleinen Bauvorlageberechtigung Planungen für bestimmte Bauvorhaben durchführen. Diese Berechtigung erlaubt die Planung nur für eingeschränkte Projekte, beispielsweise:

  • Wohnhäuser mit maximal zwei Einheiten und einer Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern
  • Gewerbliche Gebäude mit einer Geschossfläche von maximal 200 Quadratmetern und einer maximalen Wandhöhe von drei Metern
  • Garagengebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 200 Quadratmetern
  • Landwirtschaftliche Gebäude mit einer Grundfläche von maximal 200 Quadratmetern

Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt auch für zusätzliche Berufsgruppen, darunter Innenarchitekten, Bautechniker und Handwerksmeister im Bauhauptgewerbe wie Maurer, Zimmerer oder Betonbauer. In bestimmten Bundesländern wie Hessen können sogar Innenarchitekten für bauliche Veränderungen verantwortlich zeichnen, die im Innenarchitektur-Bereich liegen.

Regionale Unterschiede und Bedeutung der Landesbauordnung

Die Bauvorlageberechtigung variiert je nach Bundesland, da die Landesbauordnung unterschiedliche Regelungen vorgibt. In einigen Regionen wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin oder Niedersachsen sind die Anforderungen und die Art der Berechtigung unterschiedlich. Innenarchitekten dürfen beispielsweise in einigen Bundesländern auch für Wohnhäuser mit einer Grundfläche von bis zu 150 Quadratmetern verantwortlich sein, sofern es sich um Gebäude mit einem Vollgeschoss handelt.

Es ist daher entscheidend, dass Sie sich mit den Landesbauordnungen und den Regelungen der zuständigen Architektenkammern und Ingenieurkammern vertraut machen, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Warum ist die Bauvorlageberechtigung wichtig?

Einfach gesagt: Ohne die richtige Bauvorlageberechtigung kann Ihr Bauantrag abgelehnt werden. Behörden sind sehr streng bei der Prüfung der Planung und stellen sicher, dass nur qualifizierte Fachleute ihre Unterlagen einreichen. Werden Fehler gemacht oder die falschen Fachleute beauftragt, kann dies zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

Was Sie bei der Auswahl eines Planers beachten sollten

Um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben reibungslos verläuft, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Prüfen Sie die Landesbauordnung und die Regelungen der Kammern für Architekten und Ingenieure.
  2. Vergleichen Sie diese Vorschriften mit Ihrem geplanten Bauvorhaben.
  3. Wählen Sie einen qualifizierten Ansprechpartner und lassen Sie sich die Bauvorlageberechtigung nachweisen.

Wir als Architekten und Planer unterstützen Sie gerne dabei, die besten Lösungen für Ihr Bauprojekt zu finden. Mit unserer Expertise in der Planung von Grundrissen und Bauvorhaben helfen wir Ihnen, Ihre Ideen umzusetzen und die richtigen Genehmigungen zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur Bauvorlageberechtigung oder zu anderen Aspekten der Bauplanung haben. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, um Ihr Bauvorhaben erfolgreich zu realisieren.