Eine Baulast ist eine rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück lastet und bestimmte Bau- und Nutzungsbedingungen für das Grundstück vorgibt. Sie regelt, was Eigentümer auf ihrem Grundstück tun, unterlassen oder dulden müssen. Diese Einschränkungen können entweder die Bebauung oder die Nutzung des Grundstücks betreffen und sind somit ein wichtiges Thema für Immobilienkäufer und Bauherren. Vor dem Kauf eines Grundstücks sollten Interessenten unbedingt prüfen, ob Baulasten für das Grundstück eingetragen sind, da sie sich auf die Nutzbarkeit und Wertigkeit des Grundstücks auswirken können. Beim Erwerb eines Grundstücks gehen Baulasten automatisch auf den neuen Eigentümer über.
Wann ist eine Baulast erforderlich?
Eine Baulast wird erforderlich, wenn ein geplantes Bauvorhaben auf dem Grundstück nicht den allgemeinen Baurechtsnormen entspricht und daher Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen zur Genehmigung des Vorhabens genutzt werden müssen. Sie ist also in der Regel dann erforderlich, wenn gesetzliche Vorschriften oder Bauordnung für das Grundstück nicht erfüllt werden können.
Baulast und ihre Auswirkungen auf den Immobilienwert
Die Auswirkungen einer Baulast auf den Immobilienwert hängen von der Art der Baulast ab. Ein Grundstück, auf dem eine Baulast eingetragen ist, kann in bestimmten Fällen eine Wertminderung erfahren, insbesondere wenn die Bebauungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Kaufinteressenten sollten jedoch beachten, dass nicht jede Baulast automatisch eine Wertminderung bedeutet. Beispielsweise kann eine Baulast, die lediglich ein Wegerecht im Notfall festlegt, kaum Auswirkungen auf den Wert eines Grundstücks haben, wenn dieses Recht nicht regelmäßig genutzt wird.
In jedem Fall ist es ratsam, die Baulast im Rahmen einer Immobilienbewertung oder Gutachten genauer zu prüfen, um potenzielle Wertminderungen zu ermitteln. Unsere Immobilienbewertung hilft Ihnen dabei, den realen Wert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung von Baulasten festzustellen.
Baulasten eintragen lassen: So funktioniert es
Baulasten werden in speziellen Baulastenverzeichnissen geführt, die von den Baubehörden der Städte, Gemeinden oder Landkreise verwaltet werden. Je nach Bundesland können die Verfahren und Anforderungen variieren. In der Regel müssen folgende Unterlagen eingereicht werden, um eine Baulast eintragen zu lassen:
- Ausgefüllter Bauantrag
- Einverständniserklärung
- Lageplan
- Grundbuchauszug
- Vertretungsbefugnisse (falls eine juristische Person das Grundstück besitzt)
Die Kosten für die Eintragung einer Baulast variieren je nach Kommune und Bundesland. Sie liegen in der Regel zwischen 50 Euro und 1000 Euro.
Typische Baulasten
Es gibt verschiedene Arten von Baulasten, die häufig auf Grundstücken eingetragen werden. Zu den typischen Baulasten gehören:
Abstandsflächenbaulast: Diese Baulast verpflichtet den Grundstückseigentümer, bestimmte Flächen nicht zu bebauen, damit die Abstandsflächen für Nachbargebäude eingehalten werden können.
Erschließungsbaulast: Diese Baulast betrifft die Erschließung eines Grundstücks und regelt den Zugang zu öffentlichen Verkehrsflächen sowie zu Versorgungsleitungen.
Stellplatzbaulast: Hier wird geregelt, dass ein Grundstückseigentümer Stellflächen auf seinem Grundstück für Dritte zur Verfügung stellen muss, um gesetzliche Stellplatzanforderungen zu erfüllen.
Vereinigungsbaulast: Diese Baulast betrifft die rechtliche Behandlung mehrerer benachbarter Grundstücke als eine Einheit im Baurecht.
Anbaubaulast: Sie verpflichtet den Eigentümer, ein Gebäude direkt an das benachbarte Gebäude anzubauen.
Was ist ein Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist in Deutschland ein in den meisten Bundesländern geführtes Verzeichnis der Baulasten, d. h. der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Wer ist berechtigt ein Baulastenverzeichnis zu erhalten?
Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis oder Einsicht erhält man nur, wenn man Eigentümer ist oder ein berechtigtes Interesse vorweisen können.
Ein berechtigtes Interesse hat, wer:
- Erbe einer Immobilie ist und zum Beispiel Informationen für die Entscheidung benötigt, ob er das Erbe antritt oder ausschlägt
- Gläubiger des Eigentümers der Immobilie ist
- als Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer betreiben will
- eine Vollmacht des Eigentümers vorweisen kann
- Behörde, ein Gericht, ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist
Kosten und Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Die Gebühren für einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis variieren je nach Anzahl der eingetragenen Baulasten und dem Verwaltungsaufwand. Sie liegen in der Regel zwischen 20 Euro und 150 Euro. Bei der Anfrage sollten Sie sicherstellen, dass Sie über die relevanten Informationen, wie z. B. Grundbuchauszug oder Vollmacht, verfügen.
Baulast löschen lassen
Es ist möglich, eine Baulast wieder zu löschen, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht, z. B. wenn das ursprüngliche Bauvorhaben nicht mehr umgesetzt wird. In solchen Fällen kann die Baulast durch schriftlichen Verzicht der Baurechtsbehörde aufgehoben werden.
Einsicht in das Grundbuch: Grundbucheinsicht und Grundbuchauszug
Die Grundbucheinsicht bezeichnet das Recht, in ein bestimmtes Grundbuch und die dazugehörigen Grundakten einzusehen. Diese Einsicht wird vom Grundbuchamt gewährt und ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (gemäß § 12 und § 12c GBO). Der ursprüngliche Zweck dieser Regelung war es, den Zugang zum Grundbuch nur Personen zu ermöglichen, die tatsächlich in rechtlichen Verkehr im Zusammenhang mit den im Grundbuch eingetragenen Rechtsverhältnissen treten, wie zum Beispiel bei Eigentümerwechseln oder Hypotheken. Dadurch wird der Persönlichkeitsschutz der im Grundbuch eingetragenen Personen gewährleistet.
Auch Erben, Mieter und Grundstücksangrenzer können die Einsicht in das Grundbuch beantragen. Erben und Mieter müssen in der Regel ein entsprechendes Dokument wie den Mietvertrag vorlegen, um ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen. Auch Gläubiger, wie Banken, die Grundstücke als Kreditsicherheit benötigen, haben ein berechtigtes Interesse.
Wann sollte das Grundbuch eingesehen werden?
Ein Grundbuchauszug ist besonders vor dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie von großer Bedeutung. Kaufinteressenten sollten einen Grundbuchauszug anfordern, um überraschende Belastungen wie Hypotheken oder rechtliche Ansprüche zu vermeiden. Der Grundbuchauszug informiert auch über bestehende Wegerechte oder Wohnrechte, die auf dem Grundstück lasten.
Auch in Fällen von Scheidungen, Erbschaften oder bei Streitigkeiten zwischen Miteigentümern ist die Einsichtnahme ins Grundbuch ratsam. Der Grundbuchauszug gibt zudem Auskunft darüber, ob das Grundstück mit Baulasten oder Altlasten belastet ist.
Welche Grundstücksinformationen sind im Grundbuch wichtig?
Das Grundbuch gibt detaillierte Informationen zu den Eigentümern eines Grundstücks sowie zu den damit verbundenen Rechten und Lasten. Zu den wichtigsten Informationen gehören:
- Eigentümer und deren Rechte an einem Grundstück.
- Hypotheken und Grundschulden.
- Baulasten, die öffentlich-rechtliche Einschränkungen bezüglich der Bebauung oder Nutzung von Grundstücken umfassen.
- Altlasten, die auf eine Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen hinweisen.
Darüber hinaus enthält das Grundbuch Informationen zu Wegerechten, Leitungsrechten und anderen Rechten Dritter.
Grundbuchauszug: Warum ist er so wichtig?
Ein Grundbuchauszug ist die offizielle Abschrift aller im Grundbuch eingetragenen Informationen und somit ein unverzichtbares Dokument für jeden, der Immobilien kauft, verkauft, vererbt oder verpflichtet. Insbesondere Banken benötigen einen Grundbuchauszug zur Absicherung von Krediten. Auch beim Verkauf von Immobilien oder im Rahmen von Erbschafts- und Scheidungsverfahren ist der Grundbuchauszug erforderlich.
Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?
Ja, Sie können Ihren Grundbuchauszug ganz einfach online anfordern. Wir bieten Ihnen einen bequemen Service, bei dem Sie den Grundbuchauszug direkt über unsere Website anfordern können. Füllen Sie einfach das Online-Formular aus, und wir kümmern uns um die Beschaffung des Grundbuchauszugs.
Kosten für einen Grundbuchauszug
Die Kosten für die Einholung eines Grundbuchauszugs richten sich nach den Gebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und variieren je nach Bundesland und Umfang des Auszugs. In der Regel liegen die Kosten zwischen 10 € und 40 €. Beachten Sie, dass auch zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen können.
Grundbuch und Grundbucheinsicht: Wichtige Schritte für Immobilientransaktionen
Die Einsicht in das Grundbuch und die Anforderung eines Grundbuchauszugs sind wesentliche Schritte für alle, die in Immobilien investieren, ein Grundstück kaufen oder verkaufen oder im rechtlichen Kontext mit Immobilien zu tun haben. Ein Grundbuchauszug ist für die Dokumentation von Eigentümern, Rechten und Lasten unerlässlich und gewährleistet rechtliche Sicherheit.