Ein Leitfaden zur Flächenberechnung
Die DIN 277 ist eine der zentralen Normen, wenn es um die Flächenberechnung von Gebäuden geht. Insbesondere die Nutzfläche (NF) spielt eine entscheidende Rolle – sei es bei der Planung neuer Immobilien, bei der Vermietung oder beim Immobilienverkauf. Doch was versteht man eigentlich genau unter der Nutzfläche? Wie wird sie berechnet, und welche Unterschiede gibt es zu anderen Flächenarten wie der Wohnfläche oder der Grundfläche? In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Aspekte, die Sie über die Nutzfläche nach DIN 277 wissen sollten.
Was ist die DIN 277?
Die DIN 277 (Deutsche Industrienorm) legt die Grundlagen für die Berechnung von Flächen und Rauminhalten von Bauwerken fest. Ziel dieser Norm ist es, eine einheitliche und transparente Grundlage für die Flächen- und Volumenberechnung zu schaffen, die insbesondere bei der Planung und Kostenberechnung von Bauprojekten verwendet wird.
Die DIN 277 unterscheidet zwischen drei Hauptflächenarten:
- Nettogrundfläche (NGF)
- Bruttogrundfläche (BGF)
- Konstruktionsgrundfläche (KGF)
Die Nutzfläche (NF) ist dabei ein Teil der Nettogrundfläche.
Definition der Nutzfläche (NF)
Die Nutzfläche bezeichnet laut DIN 277 den Teil der Nettogrundfläche eines Gebäudes, der direkt für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Sie umfasst also alle Flächen, die für die eigentliche Nutzung des Gebäudes zur Verfügung stehen, z. B.:
- Wohnräume in einem Wohngebäude
- Büros in einem Verwaltungsgebäude
- Verkaufsflächen in einem Geschäftshaus
Nicht dazu gehören Verkehrsflächen, technische Funktionsflächen oder Konstruktionsflächen wie Wände oder tragende Bauteile.
Untergliederung der Nutzfläche
Die DIN 277 unterteilt die Nutzfläche in verschiedene Nutzungsarten, die je nach Gebäudetyp variieren können. Zu den wichtigsten gehören:
Wohnen und Aufenthalt:
Dazu zählen Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küchen, Essbereiche oder Gemeinschaftsräume.Büroarbeit:
Büroflächen, Besprechungsräume, Arbeitsplätze usw.Produktion und Fertigung:
Produktionshallen, Werkstätten oder ähnliche Räume.Verkauf und Lagerung:
Verkaufsräume, Lagerräume, Kühlräume.Bildung, Kultur und Sport:
Klassenzimmer, Bibliotheken, Sporthallen.Gesundheit und Pflege:
Behandlungsräume, Patientenzimmer, Pflegestationen.
Die genaue Zuordnung der Nutzflächen erfolgt entsprechend der geplanten Nutzung des Gebäudes.
Abgrenzung zur Wohnfläche
Es ist wichtig, die Nutzfläche von der Wohnfläche zu unterscheiden, da diese Begriffe oft miteinander verwechselt werden:
- Wohnfläche: Wird nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet und umfasst alle Flächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden können, z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche. Nicht vollständig angerechnet werden z. B. Dachschrägen, Balkone oder Terrassen.
- Nutzfläche: Umfasst alle Flächen, die funktional für den vorgesehenen Zweck genutzt werden, und schließt beispielsweise auch gewerblich genutzte Bereiche, Lager oder Technikräume mit ein.
Ein Beispiel: In einem Wohnhaus zählen Flure oder Abstellräume meist nicht zur Wohnfläche, sie können aber sehr wohl zur Nutzfläche gehören.
Berechnung der Nutzfläche nach DIN 277
Die Berechnung der Nutzfläche erfolgt anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) und der Nettogrundfläche (NGF).
Brutto-Grundfläche (BGF):
Die Summe aller Flächen, die innerhalb der äußeren Begrenzungen des Gebäudes liegen.Konstruktionsgrundfläche (KGF):
Flächen, die durch Wände, Pfeiler oder andere Bauteile belegt sind.Nettogrundfläche (NGF):
Ergibt sich aus der Brutto-Grundfläche abzüglich der Konstruktionsgrundfläche. Sie setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:- Nutzfläche (NF)
- Verkehrsfläche (VF)
- Technische Funktionsfläche (TF)
Die Nutzfläche ist also ein Teil der Nettogrundfläche, der ausschließlich für die eigentliche Nutzung vorgesehen ist.
Beispielrechnung:
Wenn ein Gebäude eine Brutto-Grundfläche von 500 m² hat und die Konstruktionsgrundfläche (z. B. Wände) 100 m² einnimmt, bleibt eine Nettogrundfläche von 400 m². Von diesen 400 m² könnten z. B. 300 m² Nutzfläche und 100 m² Verkehrs- und Technikflächen sein.
Typische Anwendungsbereiche der Nutzfläche
Die Berechnung der Nutzfläche spielt in verschiedenen Bereichen eine wichtige Rolle:
Immobilienbewertung:
Bei der Bewertung von Immobilien wird die Nutzfläche herangezogen, um den Wert und die Funktionalität eines Gebäudes zu bestimmen.Vermietung:
In Gewerbeimmobilien ist die Nutzfläche oft die Basis für Mietpreisberechnungen.Planung:
Architekten und Bauherren nutzen die Nutzfläche, um die Funktionalität eines Gebäudes optimal zu gestalten.Förderprogramme:
Manche Fördermittel für Wohnraum oder gewerbliche Gebäude basieren auf der ausgewiesenen Nutzfläche.
Tipps für die Praxis
Prüfen Sie die Angaben:
Achten Sie darauf, dass die Nutzfläche nach DIN 277 korrekt berechnet wird. Eine ungenaue Berechnung kann zu Missverständnissen oder finanziellen Nachteilen führen.Beratung durch Fachleute:
Ziehen Sie bei der Flächenberechnung Fachleute wie Architekten oder Vermessungsingenieure hinzu, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.Klare Kommunikation:
Verstehen Sie die Unterschiede zwischen Nutzfläche, Wohnfläche und anderen Flächenangaben, um Missverständnisse zu vermeiden, besonders bei Vermietung oder Verkauf.
Fazit: Nutzfläche als zentraler Faktor
Die Nutzfläche nach DIN 277 ist ein zentraler Begriff in der Immobilienwelt und entscheidend für die Bewertung, Planung und Nutzung von Gebäuden. Sie bietet eine transparente Grundlage für die Flächenberechnung und ist unverzichtbar für Bauherren, Immobilienmakler, Investoren und Planer. Ein solides Verständnis der Nutzfläche und ihrer Berechnung ermöglicht es, die Funktionalität und den Wert von Immobilien präzise zu beurteilen und optimal zu nutzen.