Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese umgestalten? Doch an wen wenden Sie sich – an einen Innenarchitekten, einen Architekten oder einen Raumausstatter? In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen diesen Berufsfeldern, deren Definitionen, Ursprung und Ausbildung sowie die jeweiligen Aufgabenbereiche, um Ihnen bei der Wahl des richtigen Fachmanns zu helfen.

Innenarchitektur: Gestaltung und Planung von Innenräumen

Innenarchitekten sind Experten für die Planung und Gestaltung von Innenräumen. Ihr Aufgabenbereich umfasst nicht nur die ästhetische Einrichtung von Wohnräumen und Geschäftsgebäuden, sondern auch die konstruktiven Umbauten und die Planung von technischen Anlagen für die Inneneinrichtung. Dabei wird der Fokus auf ein harmonisches Gesamtbild gelegt, das Funktionalität und Design vereint.

Der Begriff Innenarchitektur entstand im 17. Jahrhundert und hat seine Wurzeln in der Gestaltung von bürgerlichen Haushalten in den Niederlanden. Im Laufe der Zeit entwickelte sich dieser Beruf immer weiter und emanzipierte sich zu einem eigenständigen Fachgebiet.

Die Berufsbezeichnung „Innenarchitekt“ ist gesetzlich geschützt. Um diese Bezeichnung zu führen, müssen Fachkräfte in der Architektenkammer eingetragen sein. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossenes Studium der Innenarchitektur, das mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen wird, sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Ohne Kammerzugehörigkeit können Absolventen zwar in diesem Bereich tätig sein, dürfen jedoch nicht den Titel „Innenarchitekt“ führen.

Architektur: Entwurf und Planung von Gebäuden

Im Gegensatz zu Innenarchitekten, die sich auf die Gestaltung und den Umbau von Innenräumen spezialisieren, umfasst die Architektur den gesamten Entwurf und die Bauplanung von Gebäuden. Architekten sind zuständig für die Konstruktion, gestalterische Planung und Bauleitung eines Gebäudes und koordinieren alle Aspekte des Bauvorhabens.

Der Ursprung der Architektur lässt sich bis zum mittelalterlichen Baumeister zurückverfolgen, der den Bau von Kirchen und anderen wichtigen Bauwerken leitete. Heutzutage sind Architekten nicht nur für die ästhetische Gestaltung, sondern auch für die Bauausführung, Bautechnik und Statik verantwortlich.

Um als Architekt tätig zu sein, ist ein Architekturstudium erforderlich, das mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen werden kann. Darüber hinaus muss eine Zweijährige Berufserfahrung und die Eintragung in der Architektenkammer vorliegen. Ohne Kammermitgliedschaft dürfen Absolventen den Titel „Architekt“ nicht führen, können jedoch in diesem Bereich arbeiten.

Raumausstattung: Handwerkliche Gestaltung von Innenräumen

Ein Raumausstatter ist auf die handwerkliche Gestaltung von Innenräumen spezialisiert und konzentriert sich auf die Ausstattung von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Raumausstatter übernehmen die Dekoration, Polsterung und das Anbringen von Wand- und Bodenbelägen sowie die Gestaltung von Möbeln und Textilien.

Der Beruf des Raumausstatters hat eine lange Geschichte, die bis ins 13. Jahrhundert in Frankreich zurückreicht. Damals waren Raumausstatter für die Ausstattung von Burgen mit Wandbehängen, Teppichen und anderen dekorativen Textilien verantwortlich. In der französischen Barockzeit erweiterte sich das Tätigkeitsfeld auf die Herstellung und Polsterung von Möbelstücken.

Die Ausbildung zum Raumausstatter erfolgt in einem dualen System, wobei die Auszubildenden sowohl praktische Erfahrung in einem Handwerksbetrieb als auch theoretisches Wissen in der Berufsschule erwerben. Nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung erfolgt eine Abschlussprüfung, die zur Eintragung in die Handwerksrolle und zum Titel „Geselle“ führt.

Zusammenfassung der Unterschiede:

  • Innenarchitekt:in: Spezialisiert auf die planerische Gestaltung von Innenräumen, inklusive technischer Umbauten und der Auswahl von Materialien und Möbeln. Ausbildung umfasst ein Studium und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

  • Architekt:in: Verantwortlich für den gesamten Bauentwurf, die Konstruktion und die Bauleitung eines Gebäudes. Ein Architekturstudium und die Eintragung in der Architektenkammer sind erforderlich.

  • Raumausstatter:in: Fokussiert auf die handwerkliche Gestaltung von Innenräumen, darunter die Dekoration und Polsterarbeiten sowie die Auswahl und Montage von Textilien und Möbelstücken. Die Ausbildung erfolgt in einem Handwerksberuf.

Fazit

Je nachdem, ob Sie die Umgestaltung eines Innenraums, die Neugestaltung eines Gebäudes oder die handwerkliche Ausstattung von Räumen wünschen, sollten Sie sich an den passenden Fachmann wenden. Innenarchitekten, Architekten und Raumausstatter bringen jeweils spezifisches Wissen und Fähigkeiten mit, die für unterschiedliche Aspekte der Immobiliengestaltung erforderlich sind.

Wenn Sie noch unsicher sind, welcher Experte am besten für Ihr Projekt geeignet ist, steht Ihnen unser Team bei EAZI Architektur gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Wunschimmobilie.